Die Pflegeleistung wird einer Person erbracht, die bei der Selbstbedienung, bei der Pflege ihres Haushalts und bei grundlegenden sozialen Aktivitäten wie z. Begleitung bei ärztlichen Untersuchungen oder bei der Erledigung behördlicher Angelegenheiten, bei Hobbytätigkeiten etc. auf andere Personen angewiesen ist. Unter solchen Personen verstehen wir Menschen mit schweren Behinderungen, ungünstigen Gesundheitszuständen sowie Menschen im Rentenalter.
Um eine Pflegeperson für den oben genannten Zweck zu werden, müssen Sie bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Dazu gehören medizinische Aus- oder Weiterbildungen mit Schwerpunkt Pflege oder einen Pflegekurs im Ausmaß von mindestens 220 Stunden zu absolvieren.
Am häufigsten trifft man in der Praxis Betreuer oder Betreuerinnen, die Absolventen des Betreuungskurses sind. Ein solcher Kurs kann in Einrichtungen absolviert werden, die vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie des Österreichs für seine Durchführung akkreditiert wurden. Für den Kurs reicht die Grundausbildung. Stellen Sie immer sicher, dass die Institution, die den betreffenden Studiengang anbietet, über eine gültige Akkreditierung verfügt. Eine Liste der Einrichtungen mit gültiger Akkreditierung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (da befristet) finden Sie auf der Website des jeweiligen Ministeriums (im Bereich Akkreditierung für soziale Dienste). Nach Abschluss des Pflegekurses können Sie als qualifizierte Pflegekräfte im häuslichen Umfeld des Klienten (in Österreich und im Ausland) oder in sozialen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Altenheimen, Facheinrichtungen, Sozialhilfeheimen, Tageskliniken, usw tätig sein.
Kinderbetreuungskurse richten sich an Babysitter für die Kinder bis 3 Jahre oder bis 6 Jahre mit einem ungünstigen Gesundheitszustand. Sie werden auch auf Basis der MLSA-Akkreditierung im Bereich von min. 220 Unterrichtsstunden realisiert. Voraussetzung für den Kurs ist eine abgeschlossene Sekundarschulbildung (Abitur) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Schwerpunkt Kinderbetreuung.
Wenn Sie Babysitter werden möchten, der Zweck der Betreuung nicht die oben beschriebene Betreuung ist, sondern ein Au-pair-Dienst, sind die aufgeführten Qualifikationsvoraussetzungen für Sie unverbindlich. Der Vorteil (oft keine Bedingung) ist vielmehr die pädagogische Ausbildung. Wenn Sie ein Kind mit einer Entwicklungsstörung, Lern- oder Verhaltensstörung betreuen, werden Eltern eine spezielle pädagogische, medizinisch-pädagogische Ausbildung oder eine Ausbildung im Bereich der pädagogischen Psychologie sicherlich begrüßen. Es ist auch für alle Betreuer vorteilhaft, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren (Führerscheininhaber/Führerscheininhaberinnen haben diesen in einer Fahrschule absolviert). Sicherlich wird jeder Elternteil einen Babysitter begrüßen, der im Bedarfsfall das Leben des Kindes retten oder ernsthafte gesundheitliche Schäden verhindern kann. Wenn zu den Aufgaben eines Babysitters die Vorbereitung auf den Unterricht oder die Nachhilfe in einem bestimmten Fach gehört, ist natürlich eine pädagogische Ausbildung mit entsprechendem Wissen angebracht.
In jedem Fall hängt es von den Eltern des Kindes ab, welche Anforderungen sie an die Betreuungsperson ihrer Kinder stellen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass z.B. die angehende Chemieingenieurin die Erziehung des Kindes genauso gut bewältigen kann, dank ihrer natürlichen Persönlichkeitsausstattung, wie eine angehende Lehrerin oder Erzieherin. Eine wichtige Erfahrungsquelle für die Kinderbetreuung sind natürlich Vorerfahrungen in diesem Bereich, berufspädagogische Tätigkeiten sowie die Erziehung der eigenen Kinder.
Die Frage wurde beantwortet von: Mgr. Bc. Danka Petrufová - Andragogik, Freizeitpädagogin, Lehrerin für Krankenpflegekurse